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Von der NÖ Fischerkarte bis zur Lizenz
Niederösterreich bietet Anglern eine große Auswahl an schönen Angelplätzen. Du kannst an vielen Flüssen und Seen angeln. Beliebte Flüsse sind zum Beispiel die Donau, der Kamp, die Thaya, die Leitha und die Lainsitz. Um in Niederösterreich angeln zu dürfen, benötigst du die entsprechenden Berechtigungen. Welche das sind und was sonst noch gut zu wissen ist, haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst. Petri Dank an dieser Stelle an den NÖ Landesfischereiverband für die Hilfestellung.
Checkliste: notwendige Fischereidokumente
Was muss ich ans Gewässer mitnehmen?
Und so sehen die Dokumente aus:
So kommst du zu den Fischereidokumenten für NÖ
Lizenzen
Die Lizenz ist die schriftliche Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten an den Fischergast, an dessen jeweiligem Fischereirevier angeln zu dürfen. Sie gehört außerdem zu den Dokumenten, die du bei jedem Angelausflug brauchst und mitnehmen musst.
Lizenzen für hejfish-Gewässer
Für mehr als 100 Gewässer in Niederösterreich kannst du deine Lizenzen bereits online über hejfish.com erwerben. Wie einfach das geht, erfährst du im Beitrag „In 5 Schritten zur Online-Angelkarte“. Damit du Lizenzen online erwerben kannst, ist es jedenfalls notwendig, dass du vorab die benötigten Fischereidokumente (NÖ Fischerkarte, Fischerkartenabgabe und Verbandsbeitrag bzw. eine gültige Fischergastkarte) hochlädst. Alle hejfish-Gewässer in Niederösterreich findest du hier.
Dein Lieblingsgewässer ist noch nicht auf hejfish.com zu finden? Dann erzähl deinem Bewirtschafter von uns oder melde uns das Gewässer hier.
Lizenzen für andere Angelgewässer
Außerdem kannst du deine Lizenzen für hejfish- oder andere Angelgewässer auch direkt bei den Verkaufsstellen vor Ort erwerben. Wende dich für weitere Informationen an einen Angelverein im jeweiligen Gebiet.
Eine Liste (in Auszügen) der NÖ Bewirtschafter findest du hier:
- Österreichische Fischereigesellschaft, gegr. 1880
- VÖAFV
- Österreichische Bundesforste
- Die Bewirtschafter
- Windhag Stipendienstiftung für NÖ – Forstamt Ottenstein
- Forstverwaltung Grafenegg
- Forstdirektion Stift Lilienfeld
- Forstverwaltung Seehof
- Gemeinde Bärnkopf
- Guts- und Forstbetrieb Niedernondorf
- Gars am Kamp (Marktgemeinde)
- Langschlag (Marktgemeinde)
- Ottenschlag (Marktgemeinde)
- Sportfischereiverein Krems
- Stift Klosterneuburg, Forstbetrieb
- Fischereiklub Litschau
- Fischereiverein Schrems
- Fischereiverein Enns
- BRT-Gutenbrunn
- Dipl. Ing. Alexander Althann & Mitgesellschafter
NÖ Fischerkarte
Wenn du eine NÖ Fischerkarte hast, musst du die Fischerkartenabgabe und den Verbandsbeitrag für das laufende Kalenderjahr an den NÖ Landesfischereiverband bezahlen. Sie ist also nur in Verbindung mit dem Nachweis der Fischerkartenabgabe und des Verbandsbeitrages für ein Kalenderjahr gültig. Wird dieser „Jahresbeitrag“ nicht bezahlt, ist die Fischerkarte für Niederösterreich ungültigt und ruht. Nähere Informationen dazu findest du im NÖ FischG. § 15 Abs. 1 oder auf der Homepage des NÖ Landesfischereiverbandes.
Noch keine NÖ Fischerkarte?
Das solltest du wissen:
- Womit starte ich meine Vorbereitungen für die Erlangung der NÖ Fischerkarte?
Zuerst absolvierst du den Fischerkurs. Um diesen besuchen zu können, melde dich rechtzeitig für den gewünschten Termin an. Danach musst du die notwendigen Gebühren (Kursgebühr, Neuausstellungsgebühr) bezahlen. Diese werden dir vom NÖ Landesfischereiverband zugesendet. Am Ende des Kurses erwartet dich die Fischerprüfung.
- Wann finden in Niederösterreich die nächsten Kurse statt?
Die Kurstermine sowie das Anmeldeformular dazu findest du hier.
- Wo kann ich mich zum Fischerkurs anmelden?
Hier kannst du dich online zum Fischerkurs anmelden.
- Wie sieht die Fischerprüfung in Niederösterreich aus?
Für die Vorbereitung solltest du etwa einen Monat zum Selbststudium einplanen. Der Kurs selbst dauert dann rund vier Stunden (an einem Tag). Bei der Prüfung bekommst du folglich 20 Fragen aus den Themengebieten NÖ Fischereigesetz, Fischkunde, Gewässerökologie und Gerätekunde zur Beantwortung.
- Ab wie vielen Jahren kann ich den Fischerkurs in Niederösterreich ablegen?
Kinder können ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (Geburtstag) am Fischerkurs teilnehmen.
Fischerkartenabgabe
Die Höhe der Beiträge wird vom NÖ Landesfischereiverband jedes Jahr festgesetzt. Dazu übermittelt dir der NÖ Landesfischereiverband einen Zahlschein. Die Einzahlungsbestätigung in Form eines Nachweises über die Entrichtung (z.B. Zahlscheinabschnitt, Netbanking-Ausdruck) musst du zusätzlich zur NÖ Fischerkarte beim Angeln stets mitnehmen.
Angeln mit Kindern
Gemäß NÖ Fischereigesetz 2001 § 9 Abs. 4 benötigen Unmündige (Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) eine Lizenz und dürfen nur unter Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person angeln. Diese muss darüber hinaus selbst im Besitz der Fischereidokumente sein.
Gastangler in Niederösterreich
Angler aus einem anderen Bundesland
Angler aus anderen Bundesländern, die in Niederösterreich angeln wollen, haben dahingegen die Möglichkeit, eine Fischerkarte beim zuständigen NÖ Landesfischereiverband zu beantragen. Dafür ist es notwendig, dass sie eine fischereiliche Ausbildung für die Erlangung der Fischerkarte in einem anderen Bundesland nachweisen können. Das dafür notwendige Formular findest du hier.
Folgende Stichtage gelten in den einzelnen Bundesländern gemäß NÖ Fischerkursverordnung 2015).
- Oberösterreich: Anerkennung ab 1.1.1984
- Salzburg: Anerkennung ab. 1.1.2003
- Steiermark: Anerkennung ab 1.1.2000
- Wien: Anerkennung ab 1.1.2011
- Tirol: Anerkennung 20.3.2003
- Kärnten: Anerkennung ab 1.4.2001
- Vorarlberg: Anerkennung 1.9.2000
Meine Fischerkarte wurde vor oben genanntem Datum ausgestellt, was jetzt?
Du hast zwei Möglichkeiten, wenn du bisher überhaupt keine fischereiliche Ausbildung absolviert hast. Eine Möglichkeit ist, dass du den Fischerkurs in Niederösterreich absolvierst und damit die NÖ Fischerkarte erlangst. Das ist vor allem für Angler sinnvoll, die länger bzw. öfter in Niederösterreich angeln, z.B. an Grenzflüssen oder zur Nutzung von Jahreslizenzen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Fischergastkarte für kurze Aufenthalte in Niederösterreich (z.B. Urlaub). Diese wird vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellt. Sie gilt maximal 30 Tage ab Ausfolgedatum.
Angler aus einem anderen Staat
Wenn du aus einem anderen Land kommst und in Niederösterreich dauerhaft angeln möchtest, wende dich zuerst – unter Nachweis deiner fischereilichen Ausbildung im jeweiligen anderen Staat – an den NÖ Landesfischereiverband. Nähere Informationen dazu erhältst du beim zuständigen Verband.
Das brauchen Angler aus unterschiedlichen (Bundes-)Ländern in Niederösterreich:
Du hast noch Fragen?
Der Landesfischereiverband Niederösterreich hat einige wichtige Fragen und Antworten darauf auf seiner Website zusammengefasst: https://www.noe-lfv.at/haeufige_fragen.asp.
In diesem Sinne – Petri Heil & allen Anglern in Niederösterreich einen tollen Start in die neue Saison!
Quellenverzeichnis
NÖ Fischereigesetz 2001, Fassung vom 10.11.2017: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/LrNO/20001025/N%C3%96%20FischG%202001%2c%20Fassung%20vom%2005.10.2015.pdf
NÖ Landesfischereiverband: https://www.noe-lfv.at/.
Verband Österreichischer Arbeiter-Fischerei-Vereine (Hrsg.): Fisch und Wasser. Magazin für Fischerei, Natur und Freizeit. Ausgabe 3, Mai/Juni 2016.