Das brauchst du zum Angeln in Wien

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Von der Fischerkarte bis zur Lizenz

Donau, Freudenau, Wienfluss – sogar das flächenmäßig kleinste Bundesland Österreichs hat einige besondere Angelgewässer zu bieten. Alleine die Bundeshauptstadt bietet mehr als 30 verschiedene Angelgewässer. Auch dort benötigst du – wie in den anderen Bundesländern Österreichs – die entsprechenden Berechtigungen. Was du brauchst und worauf du beim Angeln in Wien zudem achten solltest, haben wir für dich zusammengefasst.

An dieser Stelle gilt jedenfalls ein kräftiges Petri Dank dem Wiener Fischereiausschuss für die unterstützende Expertise!

Hol dir deine Angelkarte online!

Für viele Gewässer in Deutschland
und Österreich

Checkliste – notwendige Fischereidokumente

So sehen die Dokumente übrigens aus.

Wie du zu den Fischereidokumenten in Wien kommst

Lizenz

Die Lizenz ist also die schriftliche Erlaubnis, an einem speziellen Gewässer angeln zu dürfen. Sie ist in Wien verpflichtend. Ausgenommen davon sind neben Eigentümern, Pächtern und Bewirtschaftern auch Kinder, die unter Aufsicht einer Begleitperson angeln. Hier braucht jedoch nur die Aufsichtsperson gültige Dokumente (Fischerkarte, Lizenz).

Lizenzen für hejfish-Gewässer

Für einige Angelgewässer in Wien kannst du deine Lizenz bereits auf hejfish.com kaufen. Wie das funktioniert, erfährst du in unserem Beitrag In 5 Schritten zur Angelkarte. Eine Auflistung der Gewässer, für die du über hejfish.com bereits Lizenzen kaufen kannst, findest du hier.

Dein Lieblingsgewässer ist noch nicht auf hejfish.com verfügbar? Dann lass uns wissen, welches Gewässer dir fehlt: jetzt Gewässer melden! Wir arbeiten weiterhin an der Erweiterung unseres Angebots.

Lizenzen für andere Gewässer

Natürlich kannst du die Lizenz für hejfish- oder andere Gewässer genauso bei Verkaufsstellen vor Ort kaufen. Nähere Informationen zu den Verkaufsstellen und findest du auf folgenden Websites:

Wiener Fischerkarte

Um in Wien angeln zu können, benötigst du außerdem eine gültige Wiener Fischerkarte. Sie ist für ein oder drei Kalenderjahre gültig.

Noch keine Wiener Fischerkarte?

Das solltest du wissen – die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Fischerprüfung in Wien:

  • Wann wird die Fischerkarte ausgestellt?

Um eine Fischerkarte zu erhalten, musst du in Wien die Fischerprüfung ablegen. Der Wiener Fischereiausschuss bietet jedoch keinen Fischerkurs an. In anderen Worten heißt das, dass du dich im Selbststudium (mithilfe eines Leitfadens) auf die Prüfung vorbereitest.

  • Kann ich mich auch online auf die Fischerprüfung vorbereiten?

Derzeit bietet Wien keine Online-Prüfungsvorbereitung (wie z. B. Salzburg) an.

  • Wo kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Die Prüfungstermine für 2019 sowie die Anmeldefristen und das Anmeldeformular findest du hier.

  • Wie komme ich zur Fischerkarte?

Nach bestandener Prüfung kannst du deine Fischerkarte anschließend beim Wiener Fischerausschuss beantragen. Willst du deine Karte hingegen verlängern, kannst du das für ein Jahr oder für drei Jahre.

Weitere Informationen findest du hier: Mitteilung des Wiener Fischereiausschusses.

  • Was kostet eine Fischerkarte?

Damit deine Fischerkarte tatsächlich gültig ist, musst du auch die Verwaltungsabgabe entrichten. Diese kostet für ein Jahr € 11,62 und für drei Jahre € 24,70. Bei Verlängerung betragen die Kosten bei Online-Überweisung € 13 bzw. € 26 (Stand: März 2019).

  • Wie alt muss ich sein, um eine Fischerkarte zu bekommen?

Wenn du eine Fischerkarte beantragen möchtest, musst du mindestens 14 Jahre alt sein. Dann kannst du auch die Fischerprüfung ablegen. Die Fischerkarte wird dir also frühestens ab deinem 15. Geburtstag ausgestellt.

Angeln in Wien als Tourist

Kurzfristig in Wien angeln (Gastfischerkarte)

Du suchst nach einer kurzfristigen Möglichkeit, in Wien angeln zu können? Dann kannst du die Fischergastkarte beantragen, diese ist für die Dauer von drei Wochen gültig. Fischergastkarten werden von Fischereiausübungsberechtigten für Touristen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr Jahren ausgestellt. Du erhältst sie genauso bei der Lizenzausgabestelle des jeweiligen Gewässers.

Langfristig in Wien angeln

Gastangler aus einem anderen Bundesland bzw. einem anderen Staat müssen ihre fischereifachliche Eignung nachweisen und anerkennen lassen. Dafür ist grundsätzlich laut § 28a des Wiener Fischereigesetzes ein Nachweis über die „fischereifachliche Eignung“ notwendig. Anders gesagt: sie benötigen dazu das Prüfungszeugnis.
Im Falle nicht deutschsprachiger Dokumente, musst du eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises mitbringen. Sobald du die Anerkennung hast, kannst du auch die entsprechende Lizenz kaufen. Für weitere Informationen wende dich bitte an den Wiener Fischereiausschuss: http://www.wiener-fischereiausschuss.at/.

In diesem Sinne – Petri Heil und gutes Vorbereiten allen Anglern in Wien! ?

Begriffsverzeichnis

  • Wiener Fischerkarte: Deine Bescheinigung und Voraussetzung, dass du in Wien angeln darfst. Sie ist für ein Jahr bzw. drei Jahre gültig.
  • Gastfischerkarte: Eine kurzfristige Möglichkeit für Touristen, in Wien angeln zu können. Darüber hinaus wird die Lizenz für das Gewässer benötigt.
  • (Fischerei-)Lizenz: Die Lizenz ist die schriftliche Bewilligung, an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen (= eine privatrechtliche Erlaubnis). Synonym wird der Begriff Erlaubnisschein verwendet.
  • Lizenznehmer: Angler im Besitz einer gültigen Fischerkarte und (Fischerei-)Lizenz.
  • Fischereiausübungsberechtigter: Eigentümer eines Fischereirechtes, Pächter, Bewirtschafter und Nutznießer im Sinne § 27 des Wiener Fischereigesetzes.

Fischereibehörde

Wiener Fischereiausschuss, Dresdner Straße 73/E32, 1200 Wien

E-Mail: office@wiener-fischereiausschuss.at

Web: http://www.wiener-fischereiausschuss.at

Quellen