Das brauchst du zum Angeln in Bayern

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In Bayern gibt es viele Gewässer, an denen sich das Angeln lohnt. Dazu gehören unter anderem Seen wie der Starnberger See, der Chiemsee oder der Ammersee und Fließgewässern wie die Isar, der Inn und die Donau.  Wie in allen anderen Bundesländern gibt es auch in Bayern einige Berechtigungen, die du benötigst, damit du dort angeln darfst. Von der Fischerprüfung über den Fischereischein bis hin zum Erlaubnisschein findest du im Folgenden alles, was du benötigst, egal ob du als Bayer oder als Tourist angeln möchtest. Eine Besonderheit ist, dass du seit Herbst 2018 deine Erlaubnisschein für Bayern auch online kaufen kannst. Auch darüber informieren wir dich.

Checkliste: notwendige Dokumente zum Angeln

Das sind die Dokumente, die du für Bayern, benötigst:

*gleichgestellte Fischereischeine aus anderen deutschen Bundesländern, siehe Kapitel „Angler aus anderem deutschen Bundesland

So kommst du zu den Dokumenten in Bayern

Erlaubnisscheine

Wozu brauche ich einen Erlaubnisschein?

Neben dem Fischereischein benötigst du für das Gewässer, an dem du angeln möchtest, auch einen Erlaubnisschein, also eine schriftliche Bewilligung. Erlaubnisscheine erhältst du in der Regel für Vereinsgewässer. Beachte bitte, dass diese teilweise ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich sind. Ob du an einem bestimmten Vereinsgewässer auch als Nicht-Vereinsmitglied angeln darf, erfährst du bei deinem Verein oder auf hejfish.com, wenn du deinen Erlaubnisschein hier kaufst.

Wo kann ich Erlaubnisscheine kaufen?

Du kannst die Erlaubnisscheine entweder bei verschiedenen Ausgabestellen oder für manche Gewässer auch online erwerben. Das Bayerische Fischereigesetz sieht vor, dass du die notwendigen Berechtigungen zum Angeln mitnimmst. Im Fall einer Prüfung durch Fischereiaufseher, Polizeibeamte, Fischereiberechtigte oder Fischereipächter musst du sie vorzeigen.

Erlaubnisscheine für hejfish-Gewässer

Der Online-Verkauf von Erlaubnisscheinen ist in Bayern erst seit Herbst 2018 gestattet. Auf hejfish.com findest du viele Gewässer, für die du deine Erlaubnisscheine online kaufen kannst. Wie das genau funktioniert, erfährst du im Beitrag „In 5 Schritten zur Online-Angelkarte“.

Wenn du das Gewässer auswählst, siehst du, welche Erlaubnisscheine zu welchem Preis verfügbar sind. Außerdem siehst du, ob du auch als Nicht-Vereinsmitglied an diesem Gewässer angeln darfst.

Wenn du deinen Erlaubnisschein auf hejfish.com erwirbst, musst du in der Regel den Besitz der notwendigen amtlichen Dokumente bestätigen. Dazu setzt du einfach das Häkchen im dafür vorgesehenen Feld. Einige Vereine verlangen vorab auch das Hochladen des Fischereischeins.

Wachsendes Angebot an Erlaubnisscheinen

Wir arbeiten intensiv daran, unser Bayern-Angebot kontinuierlich zu erweitern. Solltest du jedoch ein Gewässer vermissen, dann wende dich gerne an den Bewirtschafter oder schick uns eine Nachricht, in der du uns mitteilst, welches Gewässer noch fehlt: Jetzt Gewässer melden.

Laut Gesetz ist das Ausdrucken der Erlaubnisscheine nicht notwendig. Dennoch können Bewirtschafter die Mitnahme des gedruckten Scheines wünschen. Für welches Gewässer du deinen Erlaubnisschein jedoch ausdrucken solltest und für welches das nicht notwendig ist, erfährst du unmittelbar beim Kauf der Scheine. Findest du bei der Gewässerbeschreibung ein türkises Handy-Symbol, dann genügt es, deinen Erlaubnisschein am Handy vorzuzeigen.

Erlaubnisscheine für andere Gewässer

Deine Erlaubnisscheine für hejfish- oder andere Gewässer kannst du natürlich auch bei den Verkaufsstellen erwerben. Weitere Informationen zu den Verkaufsstellen erhältst du außerdem beim Fischereiverein oder -verband, wie zum Beispiel:

Auf der Homepage des Landesfischereiverbandes Bayern bspw. findest du unter „Verband“ die Rubrik „Unsere Bezirksverbände“: https://lfvbayern.de/der-verband/bezirksverbaende. Wenn du dort wiederum die Homepage des jeweiligen Verbandes aufrufst, findest du teilweise eine Liste der Ausgabestellen im Bezirk. Links zu den Verbands-Webseiten findest du außerdem im nächsten Punkt.

Fischereischein

Sobald du die Fischerprüfung positiv absolviert hast, erhältst du den Fischereischein. Die Kosten dafür betragen rund € 35,00 (Stand: Februar 2019) Weitere Details dazu findest du hier:  https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/658545929207.

Für Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, und Erwachsene wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Damit dieser tatsächlich gültig ist, musst du außerdem die Fischereiabgabe entrichten.

Im Falle eines Umzugs ist dein Fischereischein auch in Bayern weiterhin bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer gültig, sofern dein Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung nachweislich nicht in Bayern war. Wenn dein Fischereischein die Gültigkeit verliert, erfährst du hier, was zu tun ist.

Noch keinen Fischereischein?

Voraussetzung dafür, dass du den Fischereischein bekommst, ist die positive Absolvierung der Fischerprüfung. Aber alles der Reihe nach. Du hast vermutlich einige Fragen, wie zum Beispiel:

  • Wie sieht der Vorbereitungskurs in Bayern aus?

Der Präsenzkurs in Bayern umfasst rund 30 Stunden. Hier findest du übrigens einen Überblick über die in Zukunft geplanten Vorbereitungskurse im Bundesland Bayern: https://fischerpruefung-online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Kurssuche?execution=e1s1

  • Wo kann ich mich zur Fischerprüfung anmelden?

Nachdem du den Vorbereitungskurs absolviert hast, wird’s ernst. Die Fischerprüfung ist eine Multiple Choice-Prüfung, die du vor Ort am Computer ablegst. Hier findest du übrigens alle Informationen zur Prüfungsvorbereitung und -anmeldung.

  • Ich habe die Fischerprüfung bestanden, was nun?

Erstmals herzlichen Glückwunsch! Du hast deine „fischereiliche Eignung“ unter Beweis gestellt und kannst daher den Fischereischein beantragen. Im nächsten Kapitel sehen wir uns an, was du noch benötigst, bevor du mit dem Angeln loslegen kannst. 

Jugendfischereischein

Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr erhalten – übrigens ohne Absolvierung der Prüfung – den Jugendfischereischein. Mit diesem können sie allerdings nur in Begleitung einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeins ist, angeln. Die Kinder und Jugendlichen selbst benötigen allerdings einen Erlaubnisschein für „Inhaber des Jugendfischereischeins“.

Die Fischerprüfung kannst du ablegen, sobald du das 12. Lebensjahr vollendet hast.

Fischereiabgabe

Du kannst die Fischereiabgabe entweder für fünf Jahre oder auf Lebenszeit entrichten. Die Kosten für fünf Jahre betragen € 40 (Stand: Februar 2019). Hast du diese bezahlt, dann darfst du in diesem Zeitraum auch angeln. Du kannst die Abgabe ebenso auf Lebenszeit bezahlen, das kostet je nach deinem Alter maximal € 300 (Stand: Februar 2019). Die genaue Preisstaffelung findest du hier: https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei.

Angeln in Bayern als Tourist

Angler aus anderem deutschen Bundesland

Hast du deinen Hauptwohnsitz in einem anderen deutschen Bundesland und einen gültigen Fischereischein, kannst du die Erlaubnisscheine kaufen und in Bayern angeln. Hier gibt es keine Ausnahmen bei den Bundesländern.

Exkurs: Personen, die ihren Hauptwohnsitz nach Bayern verlagern

Anders sieht es bei der Anerkennung der abgelegten Fischerprüfung aus. Dies wird geprüft, wenn ein Angler aus einem anderen Bundesland seinen Hauptwohnsitz nach Bayern verlegt und sein Fischereischein die Gültigkeit verliert. Dieser kann in Bayern nicht verlängert werden und es muss eine Neuausstellung erfolgen.

In der Regel sind Fischerprüfungen aus anderen Bundesländern gleichgestellt. In manchen Bundesländern ist jedoch die Ablegung ab einem bestimmten Stichtag Voraussetzung für die Anerkennung. Folgende Voraussetzungen gelten laut Bayerischem Recht (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457-173):

Fischereischeine aus folgenden Bundesländern sind gleichgestellt:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinpland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Bei diesen Bundesländern gelten für die Gleichstellung folgende Stichtage:

  • Berlin: Fischerprüfung abgelegt ab dem 30.04.1995
  • Brandenburg: Fischerprüfung abgelegt ab dem 05.08.1994
  • Bremen: Fischerprüfung abgelegt ab dem 16.01.1992
  • Hamburg: Fischerprüfung abgelegt ab dem 01.06.1986
  • Mecklenburg-Vorpommern: Fischerprüfung abgelegt ab dem 12.06.1994
  • Niedersachsen: Fischerprüfung abgelegt ab dem 30.03.1978
  • Schleswig-Holstein: Fischerprüfung abgelegt ab dem 01.03.1983

Angler aus anderem Staat: Jahresfischereischein (Touristenschein)

Du kannst den Jahresfischereischein (Touristenschein) beantragen, falls du nach einer kurzfristigen Möglichkeit zum Angeln in Bayern suchst. Voraussetzung ist jedoch, dass du deinen Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hast.

Wann benötige ich einen Jahresfischereischein (Touristenschein)?

Wenn du als Urlauber aus einem anderen Staat in Bayern angeln möchtest, oder dich nur vorübergehend dort aufhältst, kannst du einen Jahresfischereischein (Touristenschein) beantragen. Dieser gilt innerhalb eines Jahres maximal drei Monate (durchgehend oder in bis zu drei Teilabschnitte gegliedert). Du benötigst für die Beantragung jedoch den Fischereischein deines Heimatstaates. Diesen musst du, wenn er in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt wurde, in einer amtlichen Übersetzung vorlegen. Damit weist du deine fischereiliche Eignung nach. Wende dich dazu bitte an die Gemeinde, in der du (hauptsächlich) angeln möchtest.

Was kostet der Jahresfischereischein (Touristenschein)?

Die Kosten für den Jahresfischereischein (Touristenschein) betragen € 22,50 (Stand: Februar 2019) und setzt sich aus der Gebühr (€ 7,50) sowie der Fischereiabgabe (€ 15) zusammen.

Angeln mit Kindern

Angeln mit Kindern älter als 10 Jahre

Ist das Kind zehn Jahre oder älter braucht es einen Jugendfischereischein. Darüber hinaus braucht es auch einen Erlaubnisschein für „Inhaber des Jugendfischereischeins“. Als volljährige Begleitperson musst du zudem selbst auch einen gültigen Fischereischein haben.

Angeln mit Kindern jünger als 10 Jahre

Wenn du Kinder zum Angeln mitnehmen möchtest, die jünger als zehn Jahre sind, gibt es einiges zu beachten, was ihnen erlaubt ist und was nicht. Am besten informierst du dich vorher auf der Homepage der Fischerjugend Bayern (https://fischer-jugend.de/)  näher darüber.  Sieh dir dazu den Folder zum Thema „Kinder unter zehn Jahren und das Angeln“ an.

Angeln mit Handicap

  • Wohin können sich Angler mit Handicap wenden?

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) – Institut für Fischerei (+49 8151 269 20).

Fischereibehörden Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2 | 80539 München | Tel.: 089 2182-0

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim
Tel.: 089/64 27 26 0 | E-Mail: info@lfvbayern.de

Fischereiverband Oberbayern e.V.
Nymphenburger Straße 154/II | 80634 München
Tel.: 089/16 35 13 |E-Mail: kontakt@fischereiverband-oberbayern.de

Fischereiverband Niederbayern e. V.
Spitalplatz 5 |94495 Landau a. d. Isar
Telefon: (09951) 6300 | E-Mail: joerg.kuhn@fischereiverband-niederbayern.desilke.ertl@fischereiverband-niederbayern.de

Fischereiverband Oberpfalz e.V.
Adolf-Schmetzer-Straße 30 |93055 Regensburg
Telefon: 0941 79 15 53 |Email: info@fischereiverband-oberpfalz.de

Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Maiacher Straße 60d | D-90441 Nürnberg
Telefon: 0911/4 24 80 10 |E-Mail: info@fv-mfr.de

Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V. Cottenbacherstr. 23 |95445 Bayreuth
E-Mail: info@bfvo.de |Tel.: 0921/54520

Fischereiverband Unterfranken e.V.
Andreas-Grieser-Str. 79 | 97084 Würzburg
Telefon: 0931 / 41 44 55 | E-Mail: info@fischereiverband-unterfranken.de

Fischereiverband Schwaben e.V.
Schwibbogenmauer 18 | 86150 Augsburg
E-Mail: info@fischereiverband-schwaben.de

Landesanstalt für Landwirtschaft – Institut für Fischerei
Weilheimer Str. 8. | 82319 Starnberg
Tel.: 08151/2692 130 | E-Mail: fischerei@lfl.bayern.de

Begriffsverzeichnis

Hier findest du noch eine Zusammenfassung der wichtigsten Begriffe, über die du jedenfalls Bescheid wissen solltest.

  • Staatlicher Fischereischein: Der bayerische Fischereischein ist der Nachweis deiner fischereilichen Eignung und erlaubt dir demzufolge das Angeln in Deutschland.  
  • Fischereiabgabe: Diese verpflichtende Abgabe (fünf Jahre, auf Lebenszeit) ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins. Du kannst sie z.B. für ein Jahr, fünf Jahre oder auf Lebenszeit entrichten.
  • Jahresfischereischein (Touristenschein): Dieser befristet gültige Fischereischein ist eine Möglichkeit für Menschen in Bayern zu angeln, die sich dort nur vorübergehend aufhalten, wie zum Beispiel Touristen.
  • Erlaubnisschein: Ein Erlaubnisschein ist die schriftliche Bewilligung, an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen. Der Begriff „Angelkarte“ wird außerdem oft synonym verwendet.
  • Vereinsgewässer: Das sind alle Angelgewässer, die zu einem Verein gehören. Beachte, dass die Vereinsgewässer teilweise nur für Vereinsmitglieder zugänglich sind. Weitere Details dazu findest du auf den jeweiligen Vereins-Websites.

In diesem Sinne wünschen hoffen wir, dass du schnell alle notwendigen Unterlagen beisammen hast (alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit) und wünschen dir eine großartige Angelsaison!

Quellenverzeichnis

Bayerisches Fischereigesetz:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFischG

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG

Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: https://www.lfl.bayern.de/ifi/index.php, [Februar 2019].

Bayern Portal: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/658545929207, [Februar 2019].

Landesfischereiverband Bayern: https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei, [Februar 2019].

Bayerische Fischerjugend: https://fischer-jugend.de/wp-content/uploads/2017/01/Flyer_Kinder_unter_10_komplett.pdf, [Februar 2019].

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